Landeskirche hat Strukturverbindung zwischen Thomaskirche und Nikolaikirche angeordnet

12. Oktober 2021

Die Kirchenvorstände von St. Nikolai und St. Thomas erhielten überraschend kurz vor der Sommerpause im Juli 2021 einen Bescheid des Landeskirchenamtes. Dieser forderte beide Gemeinden auf, zum 1. Januar 2022 eine „Strukturverbindung“ einzugehen. Gemeint ist damit entweder ein sogenanntes „Schwesternkirchverhältnis“ oder mittelfristig sogar eine Fusion der beiden überregional bekannten und unterschiedlich geprägten Kirchgemeinden. Schon ein „Schwesternkirchverhältnis“ zieht nach sich, dass es nur noch ein Pfarramt und eine Pfarramtsleitung gibt und nur noch eine der beiden Gemeinden wäre Anstellungsträger für die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst, also Pfarrern, Kantoren, Gemeindepädagogen und ggf. weiteren Profil prägenden Mitarbeitenden. Der Bescheid aus dem Landeskirchenamt schlägt ohne Begründung als Sitz des Pfarramtes und als anstellende Gemeinde St. Thomas vor. Die Nikolaigemeinde würde ihre Eigenständigkeit verlieren. Weitere Informationen des Kirchenvorstands und eine aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier:

Thomaskirche